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§ 79 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Beschwerdeinstanzen

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§ 79 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Beschwerdeinstanzen

1. Beschwerdeinstanzen, unter Vorbehalt der Bestimmungen von § 80, sind

1. Die Rekurs- und Beschwerdekommission der Landeskirche bei Beschwerden gegen Rekursentscheide des Kirchenrates;

2. das Verwaltungsgericht bei Beschwerden gegen Rekursentscheide der Rekurs- und Beschwerdekommission der Landeskirche.

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