Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
187.11 CH-TG

§ 78 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Beschwerde

Rechtsmittel[[1]](#titletitle_text_fn_129597_2_1_c)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (88 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 78 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Beschwerde

1. Entscheide der Rekursinstanzen können bei vermuteter Rechtsverletzung sowie unrichtiger oder unvollständiger Feststellung des Sachverhaltes mit Beschwerde weitergezogen werden.

← § 77 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau Wesen und Auftrag § 79 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →