187.11
CH-TG
§ 77 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Rekursberechtigung
Rechtsmittel[[1]](#titletitle_text_fn_129597_2_1_c)
§ 77 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Rekursberechtigung
1. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch einen Entscheid berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse auf dessen Aufhebung oder Änderung hat.