187.11
CH-TG
§ 76 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Rekursinstanzen
Rechtsmittel[[1]](#titletitle_text_fn_129597_2_1_c)
§ 76 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Rekursinstanzen
1. Rekursinstanzen sind
1. Der Kirchenrat für Entscheide der Kirchenvorsteherschaften und für Beschlüsse der Kirchgemeinden;
2. die Rekurs- und Beschwerdekommission für erstinstanzliche Entscheide des Kirchenrates und Aufsichtsbeschwerdeentscheide der Aufsichtskommission.