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§ 76 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Rekursinstanzen

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§ 76 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Rekursinstanzen

1. Rekursinstanzen sind

1. Der Kirchenrat für Entscheide der Kirchenvorsteherschaften und für Beschlüsse der Kirchgemeinden;

2. die Rekurs- und Beschwerdekommission für erstinstanzliche Entscheide des Kirchenrates und Aufsichtsbeschwerdeentscheide der Aufsichtskommission.

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