187.11
CH-TG
§ 75 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Rekurs
Rechtsmittel[[1]](#titletitle_text_fn_129597_2_1_c)
§ 75 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Rekurs
1. Entscheide der Kirchenvorsteherschaft oder der Aufsichtskommission oder Beschlüsse der Kirchgemeinde sowie erstinstanzliche Entscheide des Kirchenrates können mit Rekurs weitergezogen werden.