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187.11 CH-TG

§ 73 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Vollzug

Der Kirchenrat
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§ 73 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Vollzug

1. Der Kirchenrat kann zum Vollzug seiner Beschlüsse die staatlichen Vollzugsorgane in Anspruch nehmen.

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