187.11
CH-TG
§ 7 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Volksabstimmung
Die Landeskirche
§ 7 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Volksabstimmung
1. Der evangelisch-konfessionellen Volksabstimmung an der Urne unterliegen
1. die Bestimmungen der Verfassung;
2. Beschlüsse und Erlasse, welche die Synode von sich aus oder aufgrund eines Behördenreferendums der Volksabstimmung unterbreitet;
3. Änderungen des Steuerfusses der Landeskirche von mehr als 0,8 % der einfachen Staatssteuer.