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187.11 CH-TG

§ 67 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Beschlussfähigkeit

Der Kirchenrat
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§ 67 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Beschlussfähigkeit

1. Der Kirchenrat ist mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig.

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