187.11
CH-TG
§ 67 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Beschlussfähigkeit
Der Kirchenrat
§ 67 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Beschlussfähigkeit
1. Der Kirchenrat ist mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig.