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187.11 CH-TG

§ 62 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Geschäftsprüfungskommission

Die Synode
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§ 62 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Geschäftsprüfungskommission

1. Die Synode wählt eine Geschäftsprüfungskommission. Das Geschäftsreglement der Synode regelt deren Organisation und Aufgaben.

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