187.11
CH-TG
§ 62 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Geschäftsprüfungskommission
Die Synode
§ 62 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Geschäftsprüfungskommission
1. Die Synode wählt eine Geschäftsprüfungskommission. Das Geschäftsreglement der Synode regelt deren Organisation und Aufgaben.