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187.11 CH-TG

§ 61 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Büro der Synode

Die Synode
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§ 61 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Büro der Synode

1. Die Synode wählt das Büro. Dieses umfasst das Präsidium, das Vizepräsidium, das Aktuariat mit zwei Mitgliedern und vier Stimmenzählende. Personen, die das Präsidium oder Vizepräsidium innehatten, sind nach Ablauf ihrer Amtsdauer nicht sofort wieder für das selbe Amt wählbar.

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