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187.11 CH-TG

§ 6 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Organe, Ämter

Die Landeskirche
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§ 6 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Organe, Ämter

1. Die Evangelische Landeskirche erfüllt ihre Aufgaben durch

1. die Gesamtheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder;

2. die Kirchgemeinden, deren Vorsteherschaften und weitere Organe;

3. die Pfarrer, Pfarrerinnen, Diakone, Diakoninnen und weitere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen;

4. die Synode und den Kirchenrat;

5. die Rekurs- und Beschwerdekommission.

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