187.11
CH-TG
§ 6 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Organe, Ämter
Die Landeskirche
§ 6 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Organe, Ämter
1. Die Evangelische Landeskirche erfüllt ihre Aufgaben durch
1. die Gesamtheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder;
2. die Kirchgemeinden, deren Vorsteherschaften und weitere Organe;
3. die Pfarrer, Pfarrerinnen, Diakone, Diakoninnen und weitere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen;
4. die Synode und den Kirchenrat;
5. die Rekurs- und Beschwerdekommission.