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§ 55 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Aufgaben der Dekanatstagung

Die Dekanatskreise
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§ 55 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Aufgaben der Dekanatstagung

1. Die Dekanatstagung behandelt übergemeindliche Angelegenheiten. Sie kann zuhanden der Kirchgemeinden und der Landeskirche zu regionalen und gesamtkirchlichen Fragen Stellung nehmen.

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