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187.11 CH-TG

§ 53 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Gesamtkapitel

Die Dekanatskreise
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§ 53 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Gesamtkapitel

1. Der Kirchenrat kann die Mitglieder der Kapitel, gegebenenfalls auch weitere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen zu einem Gesamtkapitel einladen.

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