187.11
CH-TG
§ 53 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Gesamtkapitel
Die Dekanatskreise
§ 53 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Gesamtkapitel
1. Der Kirchenrat kann die Mitglieder der Kapitel, gegebenenfalls auch weitere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen zu einem Gesamtkapitel einladen.