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187.11 CH-TG

§ 49 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Einteilung

Die Dekanatskreise
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§ 49 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Einteilung

1. Die Kirchgemeinden des Kantons werden vier Dekanatskreisen zugeteilt. Die Zuteilung wird durch eine Verordnung der Synode geregelt.

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