187.11
CH-TG
§ 45 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Aufgaben
Weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
§ 45 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Aufgaben
1. In einer Kirchgemeinde können weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen insbesondere für folgende Aufgaben angestellt, beauftragt oder zur freiwilligen Mitarbeit eingeladen werden
1. Diakonische Dienste;
2. Jugendarbeit;
3. Religionsunterricht;
4. Leitung von Jugendgottesdiensten;
5. Leitung von Kindergottesdiensten;
6. Gottesdienstmitgestaltung;
7. Seniorenarbeit;
8. Seelsorge;
9. Erwachsenenbildung;
10. Kirchenmusik;
11. Mesmerdienste;
12. Verwaltungsaufgaben.