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187.11 CH-TG

§ 45 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Aufgaben

Weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
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§ 45 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Aufgaben

1. In einer Kirchgemeinde können weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen insbesondere für folgende Aufgaben angestellt, beauftragt oder zur freiwilligen Mitarbeit eingeladen werden

1. Diakonische Dienste;

2. Jugendarbeit;

3. Religionsunterricht;

4. Leitung von Jugendgottesdiensten;

5. Leitung von Kindergottesdiensten;

6. Gottesdienstmitgestaltung;

7. Seniorenarbeit;

8. Seelsorge;

9. Erwachsenenbildung;

10. Kirchenmusik;

11. Mesmerdienste;

12. Verwaltungsaufgaben.

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