Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
187.11 CH-TG

§ 43 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Amtsordnung, Dienstverhältnis

Diakone und Diakoninnen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (88 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 43 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Amtsordnung, Dienstverhältnis

1. Die Kirchenvorsteherschaft regelt die Aufgabenzuteilung in einer Amtsordnung, die Aufsichtskommission das Dienstverhältnis.

← § 42 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau Wesen und Auftrag § 44 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →