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187.11 CH-TG

§ 33 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Amtsordnung

Pfarrer und Pfarrerinnen
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§ 33 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Amtsordnung

1. Wo in einer Gemeinde zwei oder mehrere Pfarrer oder Pfarrerinnen amten oder neben dem Pfarramt ein Diakonat besteht, regelt die Kirchenvorsteherschaft die Aufgabenzuteilung in einer Amtsordnung.

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