187.11
CH-TG
§ 33 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Amtsordnung
Pfarrer und Pfarrerinnen
§ 33 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Amtsordnung
1. Wo in einer Gemeinde zwei oder mehrere Pfarrer oder Pfarrerinnen amten oder neben dem Pfarramt ein Diakonat besteht, regelt die Kirchenvorsteherschaft die Aufgabenzuteilung in einer Amtsordnung.