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187.11 CH-TG

§ 27 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Pfarramt

Pfarrer und Pfarrerinnen
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§ 27 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Pfarramt

1. Das Amt des Pfarrers oder der Pfarrerin umfasst im Sinne der Ordination insbesondere folgende Tätigkeiten

1. Verkündigung des Evangeliums;

2. Leitung der Gottesdienste;

3. Vollzug der heiligen und kirchlichen Handlungen;

4. Erteilung des Konfirmationsunterrichtes;

5. Erteilung von Religionsunterricht;

6. Seelsorge;

7. Gestaltung des übrigen Gemeindelebens;

8. Förderung des diakonischen und missionarischen Auftrages der Gemeinde;

9. Führung der kirchlichen Register.

2. Der Pfarrer oder die Pfarrerin führt das Amt in Zusammenarbeit mit der Kirchenvorsteherschaft und anderen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen.

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