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187.11 CH-TG

§ 19 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Gemeindeleitung

Die Kirchenvorsteherschaften
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§ 19 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Gemeindeleitung

1. Die Kirchenvorsteherschaft leitet die Kirchgemeinde in gemeinsamer Verantwortung ihrer Mitglieder.

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