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187.11 CH-TG

§ 12 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Rechtsnatur

Die Kirchgemeinden
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§ 12 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Rechtsnatur

1. Die Kirchgemeinde ist eine öffentliche Körperschaft des kantonalen Rechtes.

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