187.11
CH-TG
§ 10 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Behördenreferendum
Die Landeskirche
§ 10 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Behördenreferendum
1. Erlass, Änderung oder Aufhebung der Kirchenordnung oder Bestimmungen derselben unterstehen der Volksabstimmung, wenn sich 30 Mitglieder der Synode dafür aussprechen.