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187.11 CH-TG

§ 10 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Behördenreferendum

Die Landeskirche
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§ 10 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Behördenreferendum

1. Erlass, Änderung oder Aufhebung der Kirchenordnung oder Bestimmungen derselben unterstehen der Volksabstimmung, wenn sich 30 Mitglieder der Synode dafür aussprechen.

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