187.11
CH-TG
§ 1 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau - Wesen und Auftrag
Die Landeskirche
§ 1 Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau · Wesen und Auftrag
1. Die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau ist Teil der gesamten christlichen Kirche, im Besonderen Glied der evangelisch-reformierten Kirchen der Schweiz.
2. Sie fördert die Verkündigung des Evangeliums, die Pflege des evangelischen Glaubens, das diakonische Handeln, die Gemeinschaft und den Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.