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186.1 CH-TG

§ 6 Gesetz über kirchliche Paritätsverhältnisse und Verträge - Beschwerde

Paritätsverhältnisse
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§ 6 Gesetz über kirchliche Paritätsverhältnisse und Verträge · Beschwerde

1. Entscheide der Administrativkommission sind mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht anfechtbar.

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