186.1
CH-TG
§ 6 Gesetz über kirchliche Paritätsverhältnisse und Verträge - Beschwerde
Paritätsverhältnisse
§ 6 Gesetz über kirchliche Paritätsverhältnisse und Verträge · Beschwerde
1. Entscheide der Administrativkommission sind mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht anfechtbar.