186.1
CH-TG
§ 4 Gesetz über kirchliche Paritätsverhältnisse und Verträge - Rekurs
Paritätsverhältnisse
§ 4 Gesetz über kirchliche Paritätsverhältnisse und Verträge · Rekurs
1. Entscheide der Pflegekommissionen sind bei der Administrativkommission mit Rekurs anfechtbar.
2. Der Rekurs ist zuhanden der Administrativkommission an einen der beiden Kirchenräte zu richten.