Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
177.41 PKVORCP CH-TG

§ 8 Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrpersonen (Pensionskassenverordnung; PKVO) - Anpassung der Renten

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Pensionskassenverordnung; PKVO · Anpassung der Renten

1. Das oberste Organ legt nach Anhörung der Arbeitgeberinnen oder der Arbeitgeber fest, wann und in welchem Ausmass die Renten angepasst werden. Es berücksichtigt dabei den Umwandlungssatz und die finanzielle Situation der Kasse.

2. Die Anpassungszulagen werden von der Kasse mit den Renten ausgerichtet.

3-5. ...

← § 7 Pensionskassenverordnung; PKVO Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrpersonen (Pensionskassenverordnung; PKVO) - Pensionskasse Thurgau § 9 Pensionskassenverordnung; PKVO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →