Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
177.22 BESVO CH-TG

§ 9 Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals (Besoldungsverordnung; BesVO) - Besoldungsklassen

Allgemeine Bestimmungen - Besoldung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (42 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Besoldungsverordnung; BesVO · Besoldungsklassen

1. Es bestehen 27 Besoldungsklassen.

2. Die Besoldungsansätze für die einzelnen Klassen werden in der Lohntabelle festgelegt. Sie ist Bestandteil dieser Verordnung (Anhang 2).

3. Der Regierungsrat regelt die individuelle positive oder negative Besoldungsentwicklung innerhalb des Besoldungsrahmens.

4. Er überprüft periodisch das staatliche Lohngefüge auf seine Marktkonformität und unterbreitet dem Grossen Rat Antrag auf Anpassung der Lohnkurve.

← § 8 Besoldungsverordnung; BesVO Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals (Besoldungsverordnung; BesVO) - Zweck, Geltungsbereich § 10 Besoldungsverordnung; BesVO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →