177.22
BESVO
CH-TG
§ 9 Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals (Besoldungsverordnung; BesVO) - Besoldungsklassen
Allgemeine Bestimmungen - Besoldung
§ 9 Besoldungsverordnung; BesVO · Besoldungsklassen
1. Es bestehen 27 Besoldungsklassen.
2. Die Besoldungsansätze für die einzelnen Klassen werden in der Lohntabelle festgelegt. Sie ist Bestandteil dieser Verordnung (Anhang 2).
3. Der Regierungsrat regelt die individuelle positive oder negative Besoldungsentwicklung innerhalb des Besoldungsrahmens.
4. Er überprüft periodisch das staatliche Lohngefüge auf seine Marktkonformität und unterbreitet dem Grossen Rat Antrag auf Anpassung der Lohnkurve.