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177.22 BESVO CH-TG

§ 3 Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals (Besoldungsverordnung; BesVO) - Vereinbarungen des Regierungsrates

Allgemeine Bestimmungen - Grundlagen
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§ 3 Besoldungsverordnung; BesVO · Vereinbarungen des Regierungsrates

1. Der Regierungsrat trifft Vereinbarungen mit anderen Kantonen oder mit Institutionen über die Besoldung der von diesen gestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2. ...

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