177.22
BESVO
CH-TG
§ 3 Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals (Besoldungsverordnung; BesVO) - Vereinbarungen des Regierungsrates
Allgemeine Bestimmungen - Grundlagen
§ 3 Besoldungsverordnung; BesVO · Vereinbarungen des Regierungsrates
1. Der Regierungsrat trifft Vereinbarungen mit anderen Kantonen oder mit Institutionen über die Besoldung der von diesen gestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2. ...