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176.31 AnwT CH-TG

§ 9 Anwaltstarif in Zivil- und Strafsachen (AnwT) - Nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten

Verfahren in Zivilsachen - Familienrechtliche und nicht vermögensrechtliche Zivilsachen
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§ 9 AnwT · Nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten

1. In nicht vermögensrechtlichen Verfahren bemisst sich das Honorar nach dem notwendigen Zeitaufwand.

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