176.31
AnwT
CH-TG
§ 9 Anwaltstarif in Zivil- und Strafsachen (AnwT) - Nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten
Verfahren in Zivilsachen - Familienrechtliche und nicht vermögensrechtliche Zivilsachen
§ 9 AnwT · Nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten
1. In nicht vermögensrechtlichen Verfahren bemisst sich das Honorar nach dem notwendigen Zeitaufwand.