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176.31 AnwT CH-TG

§ 6 Anwaltstarif in Zivil- und Strafsachen (AnwT) - Grundhonorar im summarischen Verfahren

Verfahren in Zivilsachen - Vermögensrechtliche Zivilsachen mit bestimmtem oder bestimmbarem Streitwert
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§ 6 AnwT · Grundhonorar im summarischen Verfahren

1. Im summarischen Verfahren beträgt das Grundhonorar 10 % bis 60 % des Grundhonorars gemäss § 5 Abs. 1 und Abs. 2.

2. Das Grundhonorar deckt den Aufwand für einen Schriftenwechsel.

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