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176.31 AnwT CH-TG

§ 2 Anwaltstarif in Zivil- und Strafsachen (AnwT) - Grundsätze der Bemessung

Allgemeines
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§ 2 AnwT · Grundsätze der Bemessung

1. Grundlage für die Bemessung des Honorars bilden

1. in Zivilsachen mit bestimmtem oder bestimmbarem Streitwert: der Streitwert

2. in familienrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Zivilsachen sowie in Strafsachen: der notwendige Zeitaufwand der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts

2. Bei der Bemessung des Honorars sind auch die Bedeutung der Sache für die Parteien und die Schwierigkeit der Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht angemessen zu berücksichtigen.

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