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176.31 AnwT CH-TG

§ 17 Anwaltstarif in Zivil- und Strafsachen (AnwT) - Übergangsbestimmung

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 17 AnwT · Übergangsbestimmung

1. In hängigen Verfahren gelten die bisherigen Bestimmungen bis zum Abschluss vor der betroffenen Instanz.

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