176.31
AnwT
CH-TG
§ 10 Anwaltstarif in Zivil- und Strafsachen (AnwT) - Verfahren in Strafsachen
Verfahren in Strafsachen
§ 10 AnwT · Verfahren in Strafsachen
1. In Strafsachen (einschliesslich Adhäsionsprozessen) bemisst sich das Honorar nach dem notwendigen Zeitaufwand.
2. Wird seitens der Strafverfolgungsbehörde auf Wunsch der beschuldigten Person eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt im Sinn von Art. 159 StPO aus der Pikettliste des Anwaltsverbands beigezogen, übernimmt der Staat die Kosten für einen Einsatz von höchstens fünf Stunden. Der Stundenansatz beträgt Fr. 200.