Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
176.1 ANWG CH-TG

§ 27 Anwaltsgesetz (AnwG) - Mitteilung von Entscheiden

Rechtsmittel
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§ 27 AnwG · Mitteilung von Entscheiden

1. Die Anwaltskommission eröffnet dem Anwaltsverband Entscheide, gegen welche er gemäss Art. 6 Abs. 4 BGFA ein Beschwerderecht hat.

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