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176.1 ANWG CH-TG

§ 26 Anwaltsgesetz (AnwG) - Rekurs

Rechtsmittel
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§ 26 AnwG · Rekurs

1. Die Entscheide der Anwaltskommission und des Präsidiums der Anwaltskommission können innert 20 Tagen mit Rekurs bei der Rekurskommission in Anwaltssachen angefochten werden.

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