176.1
ANWG
CH-TG
§ 26 Anwaltsgesetz (AnwG) - Rekurs
Rechtsmittel
§ 26 AnwG · Rekurs
1. Die Entscheide der Anwaltskommission und des Präsidiums der Anwaltskommission können innert 20 Tagen mit Rekurs bei der Rekurskommission in Anwaltssachen angefochten werden.