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176.1 ANWG CH-TG

§ 25 Anwaltsgesetz (AnwG) - Unerlaubte Berufsausübung

Strafbestimmungen
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§ 25 AnwG · Unerlaubte Berufsausübung

1. Wer ohne die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen im Kanton eine einer Anwältin oder einem Anwalt vorbehaltene Tätigkeit ausübt, wird mit Busse bis Fr. 20'000 bestraft.

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