176.1
ANWG
CH-TG
§ 25 Anwaltsgesetz (AnwG) - Unerlaubte Berufsausübung
Strafbestimmungen
§ 25 AnwG · Unerlaubte Berufsausübung
1. Wer ohne die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen im Kanton eine einer Anwältin oder einem Anwalt vorbehaltene Tätigkeit ausübt, wird mit Busse bis Fr. 20'000 bestraft.