176.1
ANWG
CH-TG
§ 24 Anwaltsgesetz (AnwG) - Unerlaubte Titelverwendung
Strafbestimmungen
§ 24 AnwG · Unerlaubte Titelverwendung
1. Wer ohne Anwaltspatent in irgendeiner Weise den Titel einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes oder eine entsprechende Berufsbezeichnung verwendet, die bestimmt oder geeignet ist, einen täuschenden Eindruck zu erwecken, wird mit Busse bis Fr. 20'000 bestraft.
2. Vorbehalten ist die Bezeichnung als Patentanwältin oder Patentanwalt.