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176.1 ANWG CH-TG

§ 17 Anwaltsgesetz (AnwG) - Berufsregeln

Berufsregeln und Disziplinaraufsicht
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§ 17 AnwG · Berufsregeln

1. Für Anwältinnen und Anwälte gelten die Bestimmungen der Art. 12 und Art. 13 BGFA über die Berufsregeln.

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