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176.1 ANWG CH-TG

§ 11 Anwaltsgesetz (AnwG) - Thurgauisches Anwaltspatent

Anwaltspatent und Eignungsprüfung
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§ 11 AnwG · Thurgauisches Anwaltspatent

1. Das thurgauische Anwaltspatent erhält, wer die persönlichen Voraussetzungen gemäss Art. 8 Abs. 1 BGFA erfüllt und die Anwaltsprüfung bestanden hat.

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