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§ 5 Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommission - Präsidium

Organisation
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§ 5 Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommission · Präsidium

1. Das Präsidium vertritt die Kommission nach aussen.

2. Es wählt und beaufsichtigt das Kanzleipersonal.

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