173.31
CH-TG
§ 5 Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommission - Präsidium
Organisation
§ 5 Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommission · Präsidium
1. Das Präsidium vertritt die Kommission nach aussen.
2. Es wählt und beaufsichtigt das Kanzleipersonal.