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173.31 CH-TG

§ 3 Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommission - Anwendungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommission · Anwendungsbereich

1. Diese Verordnung ist insoweit anwendbar, als nicht das kantonale oder das Bundesrecht besondere Bestimmungen enthalten.

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