173.31
CH-TG
§ 3 Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommission - Anwendungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommission · Anwendungsbereich
1. Diese Verordnung ist insoweit anwendbar, als nicht das kantonale oder das Bundesrecht besondere Bestimmungen enthalten.