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§ 23 Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommission - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 23 Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommission · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.

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