173.31
CH-TG
§ 22 Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommission - Aufhebung bisherigen Rechtes
Schlussbestimmungen
§ 22 Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommission · Aufhebung bisherigen Rechtes
1. Die Verordnung des Verwaltungsgerichts über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommissionen vom 24. November 1993 wird aufgehoben.