Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.41 RLK CH-TG

§ 9 Richtlinien für die Kommunikation der Kantonalen Verwaltung Thurgau (RLK) - Medienanfragen

Aufgaben und Pflichten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 RLK · Medienanfragen

1. Die Dienststelle für Kommunikation unterstützt und berät die Departemente, Staatskanzlei, Ämter und Betriebe bei der Beantwortung von Medienanfragen.

← § 8 RLK Richtlinien für die Kommunikation der Kantonalen Verwaltung Thurgau (RLK) - Grundsätze § 10 RLK →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →