172.41
RLK
CH-TG
§ 5 Richtlinien für die Kommunikation der Kantonalen Verwaltung Thurgau (RLK) - Dienststelle für Kommunikation
Zuständigkeiten und Organisation
§ 5 RLK · Dienststelle für Kommunikation
1. Die Dienststelle für Kommunikation (KOM) der Staatskanzlei ist die zentrale Leitungs- und Koordinationsstelle für die externe Kommunikation der Behörden.
2. Sie ist zuständig für
1. eine verständliche, umfassende und frühzeitige Information der Öffentlichkeit über Behördentätigkeiten von allgemeinem Interesse
2. die zentrale Koordination der Kommunikation der Departemente, Staatskanzlei, Ämter und Betriebe
3. die Beratung und Unterstützung der Departemente, Staatskanzlei, Ämter und Betriebe im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit