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172.41 RLK CH-TG

§ 22 Richtlinien für die Kommunikation der Kantonalen Verwaltung Thurgau (RLK) - Audiovisuelle Mittel

Weitere Bestimmungen
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§ 22 RLK · Audiovisuelle Mittel

1. Die Dienststelle für Kommunikation ist über die Erstellung audiovisueller Mittel zu informieren. Davon ausgenommen sind Lehrmittel und Ausstellungsmedien.

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