172.41
RLK
CH-TG
§ 22 Richtlinien für die Kommunikation der Kantonalen Verwaltung Thurgau (RLK) - Audiovisuelle Mittel
Weitere Bestimmungen
§ 22 RLK · Audiovisuelle Mittel
1. Die Dienststelle für Kommunikation ist über die Erstellung audiovisueller Mittel zu informieren. Davon ausgenommen sind Lehrmittel und Ausstellungsmedien.