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172.41 RLK CH-TG

§ 21 Richtlinien für die Kommunikation der Kantonalen Verwaltung Thurgau (RLK) - Externe Aufträge

Weitere Bestimmungen
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§ 21 RLK · Externe Aufträge

1. Die Vergabe von externen Aufträgen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit liegt in der Verantwortung der Departemente, Staatskanzlei, Ämter und Betriebe.

2. Nicht zulässig sind Aufträge für politische Kampagnen im Vorfeld von kantonalen Abstimmungen oder Entscheiden des Grossen Rates.

3. Die Vergabe von Aufträgen im Bereich Grafik, Video und Fotografie liegt in der Verantwortung der Departemente, Staatskanzlei, Ämter und Betriebe.

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