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172.41 RLK CH-TG

§ 19 Richtlinien für die Kommunikation der Kantonalen Verwaltung Thurgau (RLK) - Weitere Zuständigkeiten

Interne Kommunikation
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§ 19 RLK · Weitere Zuständigkeiten

1. Das Personalamt hat die Hoheit über die personalrelevanten Themen und informiert über die Linie.

2. Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter sind dafür verantwortlich, sämtliche relevanten Informationen an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben.

3. Die Departemente, Staatskanzlei, Ämter und Betriebe verantworten ihre interne Kommunikation selbst. Sie sind frei in der Wahl der Kommunikationsmittel und der Ausgestaltung des Inhalts.

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