172.41
RLK
CH-TG
§ 18 Richtlinien für die Kommunikation der Kantonalen Verwaltung Thurgau (RLK) - Zuständigkeiten
Interne Kommunikation
§ 18 RLK · Zuständigkeiten
1. Die Dienststelle für Kommunikation informiert über Beschlüsse des Regierungsrates, die von allgemeinem Interesse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind.
2. Bei grösseren Vorhaben oder Anlässen kann die Dienststelle für Kommunikation für eine professionelle und sachgerechte interne Kommunikation beigezogen werden.
3. Die Dienststelle für Kommunikation gibt in Zusammenarbeit mit dem Personalamt eine Personalzeitschrift heraus.