172.41
RLK
CH-TG
§ 14 Richtlinien für die Kommunikation der Kantonalen Verwaltung Thurgau (RLK) - Wahlen und Abstimmungen
Aufgaben und Pflichten
§ 14 RLK · Wahlen und Abstimmungen
1. Die Dienststelle für Kommunikation publiziert die Wahl- und Abstimmungsresultate fristgerecht auf der Webseite www.tg.ch.