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172.41 RLK CH-TG

§ 10 Richtlinien für die Kommunikation der Kantonalen Verwaltung Thurgau (RLK) - Gegendarstellungen

Aufgaben und Pflichten
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§ 10 RLK · Gegendarstellungen

1. Die Inhalte von Gegendarstellungen, Berichtigungen oder Ähnlichem sind mit der Dienststelle für Kommunikation abzusprechen.

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