172.41
RLK
CH-TG
§ 10 Richtlinien für die Kommunikation der Kantonalen Verwaltung Thurgau (RLK) - Gegendarstellungen
Aufgaben und Pflichten
§ 10 RLK · Gegendarstellungen
1. Die Inhalte von Gegendarstellungen, Berichtigungen oder Ähnlichem sind mit der Dienststelle für Kommunikation abzusprechen.